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Lagerung, Transport und Kennzeichnung

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Lagerung

Untersuchungsmaterial für den Antikörpernachweis:
LIA, KBR, NT, Immunoblot, Aviditätstest etc.

Materialien:
SERUM, EDTA-Blut und LIQUOR

Lagerung:
möglichst nicht länger als 24 Stunden bei Raumtemperatur
möglichst nicht länger als 72 Stunden bei 2 bis 8 °C
längere Lagerung unter –18 °C


Untersuchungsmaterialien für den Virusnachweis:
Virusisolierung

Materialien:
Stuhl, Harn, zellhaltiger Liquor, Bläschenabstriche, Nasen-Rachensekrete, Nasen-Rachenabstriche, Lavagen, Punktate, Gewebeproben, z.B. Biopsie- bzw. Leichenmaterial (in physiologischer Kochsalzlösung oder in geeignetem Transportmedium – kann bei Bedarf angefordert werden), etc.

Lagerung:
Materialien unbedingt so schnell wie möglich in das Labor transportieren, Transportdauer sollte 24 Stunden nicht überschreiten
Ausnahme: Bei Probengewinnung am Wochenende oder Feiertag
Aufbewahrung bei 2–8 °C (nicht einfrieren)


Untersuchungsmaterialien für den Virusnachweis:
AG-ELISA

Materialien:
Nasen-Rachensekret- und -abstriche, Bronchialsekret, Stuhl

Lagerung:
Materialien unbedingt so schnell wie möglich in das Labor transportieren, Transportdauer sollte 24 Stunden nicht überschreiten
Ausnahme: Bei Probengewinnung am Wochenende oder Feiertag
Aufbewahrung bei 2–8 °C


Untersuchungsmaterialien für den Virusnachweis:
PCR

Materialien:
EDTA-Plasma, EDTA-Blut, Serum, Liquor, Stuhl, Harn, Abstrichmaterial, resp. Sekrete, EDTA-Knochenmark, Biopsie-, Leichenmaterial etc.

Lagerung:
24 Stunden bei Raumtemperatur
72 Stunden bei 2–8 °C
längere Lagerung unter –18 °C
Achtung: Bei Lagerung unter –18 °C sollte das Material tiefgekühlt versendet werden


Untersuchungsmaterialien für den Virusnachweis:
Antigennachweis

Material:
Stuhl

Lagerung:
Materialien unbedingt so schnell wie möglich in das Labor transportieren
Ausnahme: Bei Probengewinnung am Wochenende oder Feiertag
Aufbewahrung bei 2–8 °C (nicht einfrieren)


Transport

Der Transport für alle genannten Materialien sollte über ein eigenes Transportsystem oder per Post erfolgen.

Beim Versand von „Diagnostischen Proben“ per Post muss unbedingt das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) eingehalten werden.

Die Versandstücke sind mit einer Aufschrift zu kennzeichnen, die in einem auf die Spitze gestellten Quadrat die Buchstabenkombination „UN“ und die Kennzeichnungsnummer des enthaltenen Füllgutes angibt. Die Kennzeichnungsnummer bezüglich Ihrer Proben entnehmen Sie bitte dem Gefahrgutbeförderungsgesetz.

Proben von Patient:innen mit Verdacht auf eine Infektion mit hochpathogenen Viren (MERS, Vogelinfluenza etc.) nur nach telefonischer Vorankündigung einsenden. Bei der Beförderung muss das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) eingehalten werden.

Wichtig: Ihre Proben dürfen ausschließlich in bruchsicheren Gefäßen und von einer Schutzhülle (siehe Beispiel) umgeben per Post transportiert werden.

Hinweis:

  • Bitte verwenden Sie saubere Röhrchen bzw. Gefäße ohne Zusätze.
  • Kleine Gewebe- bzw. Biopsieproben in sauberen Röhrchen mit Zusatz von ca. 1 ml 0,9%iger NaCl Lösung versenden.
  • Für die Untersuchung von Blut verwenden Sie bitte EDTA-Röhrchen.

Kennzeichnung